| Suche |
 |
|
|
Information zur Verpackungsverordnung:
§ 6 Abs. 1 Satz 7 Verpackungsverordnung Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.
BRUCKversand Werner Bruck Brühlweg 10 73553 Alfdorf Mail: hobby@bruckversand.de
Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben, zusammen mit den alten Tageszeitungen usw. Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den Recycling-Prozess nicht.
Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. |
|
|
|
|